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Thomas Schnelle
CDU
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Frage von René W. •

Würden Sie sich bei der Landesregierung für eine Bundesratsinitiative einsetzen, die zum Ziel hat, die Prüfung der Verfassungstreue der AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen?

Hallo Thomas,
wir kennen uns aus Neu-Keyenberg. Diesmal geht es aber nicht um Fragen zur Umsiedlung, sondern um die Online-Petition von innn.it , die in kürzester Zeit fast eine Viertelmillion Unterschriften gesammelt hat, um im Bundesrat eine Prüfung (!) der Verfassungstreue der AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Meine Frage ist nun, ob du dich daür einsetzen würdest, dass diese Prüfung beantragt wird. Die Partei wird immer mehr zur Gefahr unserer Demokratie. Ganz herzlichen Dank.
Viele Grüße
R. [.

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Antwort von
CDU

Hallo R.!

ich habe Vertrauen in unsere Institutionen. Ich habe Vertrauen in unsere Gerichte, in unsere Behörden und in die Kraft unserer Gesellschaft sich gegen Feinde der Demokratie zu verteidigen.

Teil dieser „Verteidigungsmechanismen“ ist auch das Parteienverbot durch das Bundesverfassungsgericht. Ich denke, dass dies die Intention der Petition ist. Und auch ich sehe das Verbot als ein wichtiges und womöglich notwendiges Mittel, um unsere Demokratie zu verteidigen. Das Parteienverbot ist andererseits jedoch ein sehr scharfes Schwert, das nicht leichtfertig geschwungen werden sollte. Parteien können aufsteigen, absteigen und neu gegründet werden, die eigentlichen Probleme innerhalb der Gesellschaft lassen sich durch ein Verbot nicht zerschlagen.

Das Parteienverbot ist somit eine letzte Verteidigungslinie unserer Demokratie, und diesen Weg bin ich erst zu gehen bereit, wenn alle anderen Mittel versagen. Vor allem auch erst, wenn das angestrebte Verbot mit Sicherheit durchgesetzt werden kann, um der AfD nicht noch weiteres Futter für ihr Narrativ „Wir-gegen-den-Staat“ zu bieten. Ein Scheitern eines Parteienverbots, davon bin ich überzeugt, würde der AfD noch mehr Aufschwung bereiten.

Mit unserem Bundesverfassungsschutz haben wir eine Behörde deren ureigene Aufgabe es ist, extremistische Bestrebungen in unserer Gesellschaft zu identifizieren. Teile der AfD werden und wurden bereits als Prüf- und Verdachtsfälle gemeldet, doch lässt sich für den Verfassungsschutz bisher nicht gesichert nachweisen, dass die AfD als Partei darauf ausgerichtet ist, unsere freiheitliche, demokratisceh Grundordnung zu beseitigen.

Ja, es gibt viele Anhaltspunkte und auch ich sehe die Gefährlichkeit der AfD. Doch ohne eine gesicherte Erkenntnislage zur Verfassungsfeindlichkeit der Partei, die auch vor dem Bundesverfassungsgericht stand halten würde, halte ich das Risiko eines Parteiverbotsverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt für zu hoch.

Ich vertraue somit auf unseren Bundesverfassungsschutz in seiner Aufgabe, die extremistische Bestrebung der AfD zu überwachen und gegebenenfalls mit Fakten zu belegen, die vor Gericht bestand haben. Und auch ich werde meiner Aufgabe nachkommen, mich für den Verbotsantrag einzusetzen, sobald wir die Verfassungsfeindlichkeit der AfD belegen können.

Freundliche Grüße

Thomas

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