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Frage von Eugen H. •

Frage an Thomas Weiner von Eugen H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Weiner,

Sie haben als einer der Wenigen geantwortet, welche ich neulich befragte und das auch noch teilweise positiv. Besten Dank! Der parlament. Geschäftsf. der CDU, Hr. Bracht, antwortete extrem ausweichend. Darum bitte ich Ihre Antworten mit jetzt spezifischeren Fragen zu veröffentlichen.

Unsere Atemluft ist natürlicherweise hochgradig sauber, und das ist auch gut so, denn sie ist das Lebensmittel Nr. 1; ohne Luft können die wenigsten Menschen mehr als 3 Minuten überleben. Deshalb ist saubere Atemluft genauso wie sauberes Trinkwasser ein Menschenrecht.

Immer noch müssen viele Menschen durch Tabakrauch verschmutzte, stinkende, vergiftete Luft einatmen.

Bedenken Sie: Meine Lunge ist privat, auch im öffentl. Raum und unter freiem Himmel! In meine Jackentasche greift normalerweise keiner unbefugt hinein.

Darum frage ich Sie:

1) Sind Sie mit mir konform, dass saubere Atemluft ein Menschenrecht ist?

2) Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch ausgesetzt werden, auch unter freiem Himmel.

Würden Sie ein entsprechendes Gesetz befürworten?

3) In Anwesenheit von Kindern, Schutzbefohlenen, Beschäftigten und wirtschaftlich Abhängigen darf ausnahmslos (!) nicht geraucht werden, auch im Freien.

Würden Sie ein entsprechendes Gesetz befürworten?

4) Im Herbst wurde mir und meiner Familie ein Musikabend unseres Kulturvereins in einem Weingut hier am Wohnort durch stinkenden, giftigen Tabakrauch vergällt. Trotz Aufforderung durch die Vereinsvorsitzende, nicht zu rauchen, qualmte ein Kettenraucher vor uns weiter; Aschenbecher waren nicht aufgestellt worden. Andere Sitzplätze gab es nicht.

Der Winzer und die Vorsitzende scheuen den Disput, per Hausrecht ein Rauchverbot durchzusetzen.

Was schlagen Sie konkret lösungsorientiert vor, um das Rauchen sofort, d. h. innerhalb einer Minute, zu unterbinden, ohne dass ich mit jedem Hausherrn neu diskutieren muss?

Mit freundlichen Grüßen

E. H.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hoppe,

die Fragen Ihres Verbandes habe ich individuell beantwortet und bin auch mit einer Veröffentlichung einverstanden.

Die von Ihnen jetzt zusätzlich gestellten Fragen sind objektiv gesehen kaum beantwortbar, da sie viele unbestimmte Begriffe enthalten. Dies vorausgestellt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

zu 1)
Die UNO hat eine Charta, in der die "Menschenrechte" definiert sind.

Eine bestimmte Wasserqualität, eine bestimmte Luftqualität etc. lassen sich nicht als "Menschenrecht" definieren.

Ihr Begriff "saubere Luft" ist ein unbestimmter Begriff, der vor dem Hintergrund von ganz unterschiedlichen klimatischen Bedingungen und Grundbelastungen von Regierungen nicht garantierbar und per Gesetz nicht regelbar ist. Aufgewirbelter Sahara-Sand, natürliche Ozon-Werte, Luftfeuchtigkeit, Anteile gesundheitsschädlicher Gase in der Nähe von Vulkanen ...

Keine Regierung kann per Gesetz verfügen, daß der Wind nur eine bestimmte Luftqualität ins Land wehen darf.

Solche Regelungen können allenfalls im Rahmen einer UN-Klimakonferenz besprochen werden und sind nicht vom Landtag regelbar.

zu 2)
Auch hier verwenden Sie in Ihrer Frage einen unbestimmten Begriff "unter freiem Himmel". Sie nennen keine Mindestabstände, keine Details. Wie und von wem soll "unter freiem Himmel" ein "ausdrückliches Einverständnis" eingeholt werden ? Solche Fragen sind un-beantwortbar.

zu 3
Auch hier kommt es doch auf die Situation an, was man unter "Anwesenheit" versteht und welche "Abstände" sie noch für zulässig halten.

zu 4)
Kein seriöser Politiker kann Ihnen eine Lösung liefern, wie sie "innerhalb einer Minute" mit legalen Mitteln in einem solchen Fall das geschilderte Problem lösen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Weiner