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Torsten Einstmann
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Frage von Patrick G. •

Die "Aktion T4" wird von vielen rechten Gruppen als gute Lösung bezeichnet. Dies ist laut Polizei nicht "strafrechtlich". Sollte "Aktion T4" unter den selben Paragraphen wie Holocaustleugnung fallen?

Die "Aktion T4" wird von vielen rechten Gruppen als gute Lösung bezeichnet. Dies ist laut Polizei nicht "strafrechtlich". Sollte "Aktion T4" unter den selben Paragraphen wie Holocaustleugnung fallen?

Derzeit gängige Aussagen

T4 = gute Idee
Dich bekommt T4 auch
Ihr seit das Problem, T4 ist die Lösung
Gesundes Deutschland durch T4
Dich t4en wir später
T4 ist Erlösung
T4 ist Humanität
Erleichterung durch T4
Nicht alles war falsch = T4

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gläser,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Leugnung des Holocaust ist eine Straftat ist, die bloße Verharmlosung von Nazi-Verbrechen dagegen nicht. Ich bin beruflich im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderungen tätig und habe selbst an "T4" Gedenkveranstaltungen teilgenommen. Ich finde Ihren Ansatz, das Leugnen der planmäßigen Ermordung von Menschen mit Behinderungen unter der Nazi-Herrschaft, strafrechtlich der Holocaust-Leugnung gleichzustellen richtig und würde mich dafür im Bundestag einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Einstmann