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Frage von Thomas S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Thomas S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Dr. Schäuble,

schon seit geraumer Zeit fällt auf, dass der deutsche Staat, insbesondere konservativ geführte Bundesländer nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Landstraßen und in Städten den fließenden Verkehr mit Kameras überwacht.

Dies hat mittlerweile ein Ausmaß angenommen, welches ein sehr ungutes Gefühl bei den meisten Bürgern hervorruft.
Ich bitte Sie daher folgende Fragen zu beantworten.

Welchem Zweck dienen die installierten Kameras?
Müssen es wirklich so viele sein?
Wo laufen die aufgenommenen Bilder zusammen?
a. Von wem werden diese inspiziert?
b. Wo werden sie gespeichert?
c. Wie lange werden sie gespeichert?
Wer hat außerdem noch Zugriff auf die gespeicherten Informationen?
Wie hoch sind die Kosten für die Anschaffungs- und Installationsmaßnahmen?
d. Pro Stück ?
e. Insgesamt in ihrem Bundesland ?
Wie hoch sind die laufenden Kosten für
f. Instandhaltung („technische Kosten“)
g. Überwachung (Personal, EDV, Auswertung) „personelle Kosten“
Falls die Kameras für die Öffentlichkeit nur mit dem Argument der Verkehrssicherheit legitimiert werden:
h. Wie viele Unfälle konnten damit aufgeklärt werden, die ohne die Kameras nicht hätten aufgeklärt werden können?
i. Wurden Unfälle dadurch verhindert?
Inwieweit werden am Speicherort der Daten oder durch andere Zugriffsmöglichkeiten Bewegungsprofile erstellt?
Inwieweit ist das Erstellen dieser Profile – unabhängig davon, ob es gemacht wird oder nicht – möglich und welche Personen haben die Möglichkeit [legal oder illegal] dazu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stöhr,

Ihre Fragen zum Thema Videoüberwachung des fließenden Verkehrs auf Autobahnen, Landstraßen etc. fallen nur bedingt in meinen Zuständigkeitsbereich, so dass ich Ihnen nur zu einigen eine Antwort geben kann. Betroffen sind vielmehr das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ( http://www.bmvbs.de ) sowie vor allem die Bundesländer in eigener Verantwortung. Bei den Ländern kommt eine Zuständigkeit der Verkehrs- und Innenministerien in Frage. Um ausführlichere Antworten zu erhalten, müssten Sie sich dorthin richten.

Sie schreiben, dass Ihnen eine zunehmende Überwachung des fließenden Verkehrs auffällt. Solch eine Überwachung des Verkehrs erfolgt jedoch überwiegend zum Zwecke der Verkehrsteuerung und -leitung; polizeilichen Zwecken dienen solche Videoüberwachungsanlagen zumeist nicht.

Die Polizeien in Deutschland nutzen die Möglichkeiten der Videoüberwachung insbesondere im Bereich der Gefahrenabwehr und der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung. Da Videoüberwachungsmaßnahmen in der Regel in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, hat die Polizei jedoch stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das Instrument der Videoüberwachung wird deshalb von der Polizei gerade an sog Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt. Einige Landespolizeigesetze sehen darüber hinaus auch die Möglichkeit der Nutzung von Videotechnik zur Erhebung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen vor. Dieser sog. automatisierten Kennzeichenerfassung sind durch das Bundesverfassungsgericht jüngst jedoch enge Grenzen gesetzt worden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble