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Frage von Saskia W. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Saskia W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Wie stehen Sie zu der ständigen Verschärfung des Waffenrechtes und den Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit, sowie dem Gewaltmonopol des Staates ?

Wie kann es passieren, daß eine Zeugin einen Gerichtssaal betritt, gegen einen Russen, der sie als Terroristin beschimpft, aussagt, und von diesem erstochen wird, ohne daß irgendjemand da ist, Leib und Leben der Frau zu schützen (siehe http://www.welt.de/vermischtes/article4037645/Zeugin-nach-Streit-um-Schaukel-im-Gericht-getoetet.html )

Es kann doch wohl nicht sein, daß der Staat im Rahmen der ständigen Verschärfungen des Waffengesetzes sämtliche Mittel zur legalen und wirkungsvollen Notwehr verbietet, den Kriminellen ihre Waffen läßt und zuläßt, daß man als rechtschaffener Bürger sich in öffentlichen (Gerichts!) Gebäuden dann von den Kriminellen abschlachten lassen muß ?

Ist das Ihre Sicht der Ausübung des Gewaltmonopols des Staates ? Muß ich jetzt mangels wirkungsvoller Notwehrmittel den Vergewaltiger anbetteln, wenigstens ein Kondom zu nehmen, damit mir HIV und HEP erspart bleiben ? Denn schließlich kann der Staat mich nicht schützen, das konnte er weder bei den Vergewaltigungsversuchen 2004 noch 2006, die ich über mich ergehen lassen mußte. Wie stellen Sie sich das vor ? Oder reicht Ihrer Meinung nach das Erleben und Überleben zweier Vergewaltigungsversuche für die Erteilung eines Waffenscheins als besonders gefährdete Person ? Denn eine legale Schußwaffe ist inzwischen die einzige legale Methode, sich wirksam gegen derartige Angreifer zu verteidigen (siehe Waffengesetz).

Mit freundlichen Grüßen
Saskia Weihrich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Weihrich,

ich kann Ihre Entrüstung über die schreckliche Tat am Dresdener Landgericht gerade vor dem Hintergrund Ihrer eigenen schicksalhaften Erlebnisse gut nachvollziehen. Aus beruflicher und auch aus meiner persönlichen Erfahrung weiß ich jedoch, dass der Besitz einer Schusswaffe nicht die Garantie der absoluten Sicherheit bringt. Manche Taten lassen sich nicht verhindern, wenngleich der Staat in verantwortlicher Wahrnehmung seines Gewaltmonopols alles dafür tun muss, seine Bürgerinnen und Bürger hiervor zu schützen.

Ich denke, dass die Zahl der privaten Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß beschränkt bleiben sollte. Das ist auch das Ziel des geltenden Waffenrechts. Bei der Prüfung, ob ein Einzelner ein Bedürfnis für den Besitz und das Führen einer Schusswaffe hat, bedarf es deshalb einer konkreten Interessenabwägung zwischen dem persönlichen Interesse an der Verbesserung der Sicherheit des Einzelnen durch den Besitz einer Schusswaffe und dem öffentlichen Interesse daran, dass "so wenig Waffen wie möglich ins Volk kommen" - so die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Schusswaffen in privater Hand sind zwangsläufig mit Gefahren für die öffentliche Sicherheit verbunden. Das gilt vor allem auch dann, wenn Schusswaffen außerhalb der Wohnung geführt werden sollen und wo der Besitz einer Schusswaffe zur Verteidigung insbesondere bei Überraschungsangriffen vielfach nichts nutzt, dem Betroffenen sogar eher schaden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble