Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht behandelte die Inklusion von Menschen mit psychischer Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, in das aktive und passive Wahlrecht. Er wurde mit 55 Ja-, 67 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

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Dafür gestimmt
55
Dagegen gestimmt
67
Enthalten
1
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Sandro KirchnerSandro KirchnerCSU603 - Bad Kissingen Dagegen gestimmt
Portrait von Günther KnoblauchGünther KnoblauchSPD109 - Altötting Nicht beteiligt
Portrait von Natascha KohnenNatascha KohnenSPD123 - München-Land Süd Dafür gestimmt
Portrait von Alexander KönigAlexander KönigCSU406 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd KränzleBernd KränzleCSU Nicht beteiligt
Portrait von Herbert KränzleinHerbert KränzleinSPD119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Dafür gestimmt
Portrait von Nikolaus KrausNikolaus KrausFREIE WÄHLER122 - München-Land Nord Nicht beteiligt
Portrait von Anton KreitmairAnton KreitmairCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas KreuzerThomas KreuzerCSU709 - Kempten, Oberallgäu Nicht beteiligt
Portrait von Harald KühnHarald KühnCSU130 - Weilheim-Schongau Dagegen gestimmt
Portrait von Manfred LändnerManfred LändnerCSU609 - Würzburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Otto LedererOtto LedererCSU127 - Rosenheim-West Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich LeinerUlrich LeinerDIE GRÜNEN710 - Lindau, Sonthofen Nicht beteiligt
Portrait von Andreas LorenzAndreas LorenzCSU103 - München-Giesing Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas LotteAndreas LotteSPD101 - München-Hadern Dafür gestimmt
Portrait von Christian MagerlChristian MagerlDIE GRÜNEN116 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Beate MerkBeate MerkCSU713 - Neu-Ulm Nicht beteiligt
Portrait von Peter MeyerPeter MeyerFREIE WÄHLER Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen MistolJürgen MistolDIE GRÜNEN305 - Regensburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Emilia Franziska MüllerEmilia Franziska MüllerCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Ruth MüllerRuth MüllerSPD204 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Alexander MuthmannAlexander Muthmannfraktionslos207 - Regen, Freyung-Grafenau Nicht beteiligt
Thomas MützeThomas MützeDIE GRÜNEN602 - Aschaffenburg-West Dafür gestimmt
Portrait von Walter NusselWalter NusselCSU507 - Erlangen-Höchstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Verena OsgyanVerena OsgyanDIE GRÜNEN Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde von der Grünen-Fraktion eingebracht, um das bayerische Wahlrecht an die UN-Menschenrechtskonvention anzupassen. Bisher sind Personen, die aufgrund einer psychischen Behinderung in Vollzeit betreut werden, von den Wahlen auf kommunaler und Landesebene ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf forderte ein generelles Wahlrecht für Menschen mit Vollzeitbetreuung, das nur im Einzelfall mit richterlichem Beschluss entzogen werden kann.

Kerstin Celina (GRÜNE) betonte, dass aktuell 19.700 Menschen aufgrund der zur Debatte stehenden Regelung vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Dies sei bundesweit ein vergleichsweise hoher Anteil der Bevölkerung, weshalb in Bayern besonderer Handlungsbedarf bestehe. In Zusammenhang damit erinnerte sie auch an die bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen.

Ilona Deckwerth (SPD) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf an. Sie argumentierte, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein solle, dass nicht pauschal eine ganze Gruppe ausgeschlossen wird, sondern im Gegenteil ein richterlicher Beschluss vorliegen müsse, um einer einzelnen Person das Wahlrecht zu entziehen. Dem schloss sich auch Florian Streibl (Freie Wähler) an. Er bemerkte, dass keine pauschalen Aussagen darüber gemacht werden könnten, ob Personen in Vollzeitbetreuung zum Wählen befähigt seien und wies auf seine eigene Erfahrung als Anwalt diesbezüglich hin.

Auch die CSU-Politikerin Petra Guttenberger bekräftigte die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung, kritisierte den Gesetzentwurf jedoch als zu vorschnell. Sie wolle Entwicklungen auf der Bundesebene abwarten, da eine entsprechende Änderung zur Zeit diskutiert werde. Guttenberger verwies außerdem auf ein Urteil des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das die aktuelle Praxis in Bayern für mit der UN-Konvention konform betitele. Auf diese Aussage erwiderte Kerstin Celina, dass Bayerns Wahlrecht nicht am unteren Rand des Zulässigen agieren, sondern möglichst inklusiv sein solle.

Mit den Gegenstimmen der CSU-Fraktion wurde der durch die Grünen, SPD und Freien Wähler unterstützte Gesetzentwurf abgelehnt.