Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht behandelte die Inklusion von Menschen mit psychischer Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, in das aktive und passive Wahlrecht. Er wurde mit 55 Ja-, 67 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

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Dafür gestimmt
55
Dagegen gestimmt
67
Enthalten
1
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Klaus StöttnerKlaus StöttnerCSU126 - Rosenheim-Ost Nicht beteiligt
Portrait von Karl StraubKarl StraubCSU125 - Pfaffenhofen a.d. Ilm Dagegen gestimmt
Portrait von Florian StreiblFlorian StreiblFREIE WÄHLER110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen StröbelJürgen StröbelCSU505 - Ansbach-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Reinhold StroblReinhold StroblSPD301 - Amberg-Sulzbach Nicht beteiligt
Portrait von Simone StrohmayrSimone StrohmayrSPD703 - Aichach-Friedberg Nicht beteiligt
Das Bild zeigt Martin Stümpfig, einen Mann mit kurzen dunklen Haaren, der lächelt. Martin Stümpfig trägt ein grünes Hemd und einen dunkelblauen BlazerMartin StümpfigDIE GRÜNEN505 - Ansbach-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Arif TaşdelenArif TaşdelenSPD501 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Walter TaubenederWalter TaubenederCSU206 - Passau-West Dagegen gestimmt
Portrait von Peter TomaschkoPeter TomaschkoCSU703 - Aichach-Friedberg Dagegen gestimmt
Portrait von Carolina TrautnerCarolina TrautnerCSU705 - Augsburg-Land-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim UnterländerJoachim UnterländerCSU105 - München-Moosach Enthalten
Portrait von Karl VetterKarl VetterFREIE WÄHLER302 - Cham Nicht beteiligt
Portrait von Steffen VogelSteffen VogelCSU604 - Haßberge, Rhön-Grabfeld Dagegen gestimmt
Portrait von Florian von BrunnFlorian von BrunnSPD103 - München-Giesing Dafür gestimmt
Portrait von Ludwig von und zu LerchenfeldLudwig von und zu LerchenfeldCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Ruth WaldmannRuth WaldmannSPD104 - München-Milbertshofen Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard WaschlerGerhard WaschlerCSU205 - Passau-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Ernst WeidenbuschErnst WeidenbuschCSU122 - München-Land Nord Nicht beteiligt
Portrait von Angelika WeikertAngelika WeikertSPD Dafür gestimmt
Portrait von Paul Raphael WengertPaul Raphael WengertSPD711 - Marktoberdorf Dafür gestimmt
Portrait von Johanna Werner-MuggendorferJohanna Werner-MuggendorferSPD203 - Kelheim Dafür gestimmt
Portrait von Manuel WestphalManuel WestphalCSU506 - Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen Dagegen gestimmt
Portrait von Jutta WidmannJutta WidmannFREIE WÄHLER202 - Dingolfing Nicht beteiligt
Portrait von Margit WildMargit WildSPD305 - Regensburg-Stadt Nicht beteiligt

Der Gesetzentwurf wurde von der Grünen-Fraktion eingebracht, um das bayerische Wahlrecht an die UN-Menschenrechtskonvention anzupassen. Bisher sind Personen, die aufgrund einer psychischen Behinderung in Vollzeit betreut werden, von den Wahlen auf kommunaler und Landesebene ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf forderte ein generelles Wahlrecht für Menschen mit Vollzeitbetreuung, das nur im Einzelfall mit richterlichem Beschluss entzogen werden kann.

Kerstin Celina (GRÜNE) betonte, dass aktuell 19.700 Menschen aufgrund der zur Debatte stehenden Regelung vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Dies sei bundesweit ein vergleichsweise hoher Anteil der Bevölkerung, weshalb in Bayern besonderer Handlungsbedarf bestehe. In Zusammenhang damit erinnerte sie auch an die bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen.

Ilona Deckwerth (SPD) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf an. Sie argumentierte, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein solle, dass nicht pauschal eine ganze Gruppe ausgeschlossen wird, sondern im Gegenteil ein richterlicher Beschluss vorliegen müsse, um einer einzelnen Person das Wahlrecht zu entziehen. Dem schloss sich auch Florian Streibl (Freie Wähler) an. Er bemerkte, dass keine pauschalen Aussagen darüber gemacht werden könnten, ob Personen in Vollzeitbetreuung zum Wählen befähigt seien und wies auf seine eigene Erfahrung als Anwalt diesbezüglich hin.

Auch die CSU-Politikerin Petra Guttenberger bekräftigte die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung, kritisierte den Gesetzentwurf jedoch als zu vorschnell. Sie wolle Entwicklungen auf der Bundesebene abwarten, da eine entsprechende Änderung zur Zeit diskutiert werde. Guttenberger verwies außerdem auf ein Urteil des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das die aktuelle Praxis in Bayern für mit der UN-Konvention konform betitele. Auf diese Aussage erwiderte Kerstin Celina, dass Bayerns Wahlrecht nicht am unteren Rand des Zulässigen agieren, sondern möglichst inklusiv sein solle.

Mit den Gegenstimmen der CSU-Fraktion wurde der durch die Grünen, SPD und Freien Wähler unterstützte Gesetzentwurf abgelehnt.