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Benjamin Raschke
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Frage von Dr. Heiko Z. •

Warum Politikwandel im Tierschutz, jetzt vor den Wahlen, ohne Abstimmung mit Koalitionspartnern und Betroffenen?

Im Bund diskutiert die Grünen in der gebotenen Sachlichkeit mit allen Beteiligten über machbare Wegen zur Reduktion (3-R-Strategie) von Tierversuchen. In Brandenburg bestimmen dagegen Verbote und Einschränkungen das behördliche Vorgehen (Nachweise: 2347-06-2023-27/28/31/33/37/40/44/51-G). Sowohl die Ministerin Frau Ursula Nonnemacher als auch die verantwortliche Staatssekretärin (Frau Dr. Töpfer) lehnen bisher alle Versuche ab, den Dialog zu den Folgen für Forschung und Gesundheitswirtschaft aufzunehmen. Der Koalitionsvertrag gibt vor, eine Reduktionsstrategie und die Verstärkung der Forschung zu Alternativen sowie ihre Umsetzung in die Praxis auf den Weg zu bringen. Was begründet Ihren Weg, woraus leiten Sie die Rechtfertigung ab? Oder geht es Ihnen nur um Wahltaktik?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Z.

 

auch für diese Anfrage bedanke ich mich bei Ihnen. Ich verweise hier auch auf Ihre vorhergehende Frage. 

 

Eine der letzten Änderungen, welche im Plenum eine Mehrheit, u.a. mit den Koalitionspartnern aus SPD und CDU, fand, sind die Änderungen zum Brandenburgischen Hochschulgesetz. Bezugnehmend auf Tierversuche ist im Gesetz verankert, dass es ein Recht auf ein tierversuchsfreies Studium gibt und Tierversuche soweit wie möglich in der Lehre und Forschung zu reduzieren sind. Dieses Vorhaben wurde auch 2019 im Koalitionsvertrag festgehalten. 

Darüber hinaus gab es im Dezember 2021 die gesetzliche Änderung in der Tierschutz-Versuchstierverordnung. Diese Änderung besagt, dass nunmehr auch Versuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in einem vollständigen vollen Genehmigungsverfahren geprüft werden und nicht wie zuvor nur einer Anzeigepflicht unterliegen. Dieser gesetzlichen Veränderung ging ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission voraus. Somit waren die rechtlichen Änderungen notwendig, um Anpassungen an bestehendes EU-Recht auch in Deutschland und Brandenburg umzusetzen. Die Übergangsfrist für bereits genehmigte Versuchsvorhaben endete im Dezember 2023. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Benjamin Raschke

 

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