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Benjamin Raschke
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Frage von Dr. Heiko Z. •

Was rechtfertigt Ihren Politikwechsel im Tierschutz? In den vergangene 4 Monaten wurden Verbote und Einschränkungen von Tierversuchen drastisch erhöht (40-85 % der beantragten Tiere).

- Betroffen sind Tierversuchen zum Zweck der Entwicklungsbegleitung und die Zulassung von neuartigen Medizinprodukten, die unmittelbar der Heilung von schwerst verletzten oder erkrankten Patienten dienen
- Betroffen sind Tierversuchen, die Ärzte und deren Arbeitgeber zum Zweck der ärztlichen Fortbildung langjährig durchführen und die mit diesen Entscheidungen ersatzlos ausfallen.
- im Bund diskutiert die Grünen mit allen Beteiligten gerade über machbare Wegen in der Reduktion (3-R-Strategie) in Brandenburg bestimmen dagegen Verbote und Einschränkungen das behördliche Vorgehen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Z.

haben Sie vielen Dank für Ihre öffentliche Anfrage und unser Gespräch im Januar dieses Jahres. 

Tierversuche werden auf Grundlage der rechtlichen Regelungen durch die Behörden genehmigt oder abgelehnt. Konkret in Brandenburg durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Darüber hinaus berät die Tierversuchskommission die Arbeit des LAVG. Jeder Tierversuchsantrag ist dabei eine Einzelfallentscheidung. Der Antrag muss entsprechend der Vorgaben des Tierschutzgesetzes darlegen, dass der Zweck des Tierversuchs unerlässlich ist und bestimmte Grundsätze erfüllt sind.

 

 

Im Dezember 2021 gab es eine gesetzliche Änderung in der Tierschutz-Versuchstierverordnung. Diese Änderung besagt, dass nunmehr auch Versuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in einem vollständigen vollen Genehmigungsverfahren geprüft werden und nicht wie zuvor nur einer Anzeigepflicht unterliegen. Dieser gesetzlichen Veränderung ging ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission voraus. Somit waren die rechtlichen Änderungen notwendig, um Anpassungen an bestehendes EU-Recht auch in Deutschland und Brandenburg umzusetzen. Die Übergangsfrist für bereits genehmigte Versuchsvorhaben endete im Dezember 2023. 

 

Im Jahr 2022 wurden zwei Tierversuchsvorhaben abgelehnt. Ebenso im Jahr 2023, wobei es sich dabei um noch laufende Verfahren handelt, deren Ausgang noch offen ist.

Mit freundlichen Grüßen 

Benjamin Raschke

 

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