Portrait von Charlotte Quik
Charlotte Quik
CDU
60 %
/ 5 Fragen beantwortet
Frage von Gotthilf K. •

Stellen auch in Ihren Augen die Immunität und die Indemnität eines Mitglieds des Landtags eine Einschränkung seiner strafrechtlichen Verfolgbarkeit im Sinne des Presse- und Medienrechts dar?

Sehr geehrte Frau Quik,

gemäß Artikel 47 und 48 der Verfassung für das Land NRW genießen die amtierenden Mitglieder des Landtags Immunitäts- und Indemnitätsschutz. Dieser Schutz vor Strafverfolgung stellt zugunsten der Abgeordneten eine Einschränkung von deren strafrechtlichen Verfolgbarkeit im Verhältnis zu anderen strafmündigen Personen dar. Bei Verantwortlichen Redakteuren und bei Verantwortlichen von Telemedienangeboten wird gemäß Paragraph 9 Absatz 1 Ziffer 5 Landespressegesetz NRW und Paragraph 18 Absatz 2 Satz 3 Ziffer 4 Medienstaatsvertrag (MStV) jedoch die unbeschränkte strafrechtliche Verfolgbarkeit vorausgesetzt. Unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes bedeutet dies für Abgeordnete die Gewaltenteilung mit der vierten Gewalt selbst bei eigenen Medienangeboten oder im Falle der Zuwiderhandlung Rechtsmissbrauch. Teilen Sie diese Rechtsauffassung und welche Konsequenzen ziehen Sie für Ihren eigenen Internetauftritt?

MfG

G. K.

Portrait von Charlotte Quik
Antwort ausstehend von Charlotte Quik
CDU
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Charlotte Quik
Charlotte Quik
CDU