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Falk Wagner
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Frage von Bernd B. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass unsere Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Prüfung eines AfD-Verbots unterstützt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

Ergänzend sei angemerkt, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt sieht. Zudem haben 220.000 verifizierte Personen auf der Plattform innn.it für eine Prüfung eines AfD-Verbots gestimmt.

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Antwort von
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An einer Vielzahl von Äußerungen ihrer Vertreter:innen lässt sich die verfassungsfeindliche Haltung der AfD deutlich ablesen. Auch wenn diese Partei glücklicherweise in der Bremischen Bürgerschaft nicht mehr vertreten ist, beobachten wir als Sozialdemokrat:innen ihre bundesweit fortschreitende Radikalisierung mit Sorge. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Falls es durch die Erkenntnisse unserer Verfassungsschützer zur Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem kommt – wie in Thüringen bereits geschehen – darf eine Verbotsverfahren kein Tabu sein. Unsere Verfassung ist gegen Feinde der Demokratie wehrhaft und wirkungsvoll aufgestellt: Artikel 21 unseres Grundgesetzes ermöglicht es dem Bundesverfassungsgericht, eine Partei für verfassungswidrig zu erklären. Der Weg dorthin ist allerdings lang und es bedarf der gründlichen Vorbereitung sowie des länderübergreifenden Zusammenwirkens aller demokratischen Kräfte. Neben rechtlichen Auseinandersetzungen ist es aber außerordentlich wichtig, unsere Demokratie vor den Versuchen der AfD schützen, mit Scheinkonzepten die Gesellschaft zu spalten. Deshalb werden wir weiter jeden Tag in der politischen Arbeit gegen rechtsradikales Gedankengut kämpfen, die kruden Theorien der AfD und anderer rechtsextremer und -populistischer Parteien entkräften und so für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft einstehen.

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