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Sebastian Striegel
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Johann-Albrecht H. •

Sehr geehrter Herr Güldner, was tun Sie, als religionspolitischer Sprecher der Fraktion der Grünen, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?

Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Ministerpräsident Weil hat erkennen lassen, dass er bis auf weiteres die Ablösung der Staatsleistungen ablehnt; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

ich bin zwar nicht Herr Güldner, möchte Ihnen dennoch auf Ihre Frage nach der Ablösung der Staatsleistungen antworten. Ich halte diese Ablösung für geboten und überfällig. Die Ablösung ist im Übrigen ein zentrales religionspolitisches Projekt der Ampel, den Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen endlich umzusetzen.

Das SPD-geführte BMI berief deshalb eine AG ein, in deren Arbeit Kirchen und Länder einbezogen waren. Der entsprechende Prozess wurde im Frühjahr 2023 abgeschlossen und konnte eine weitgehende Einigung auf ein Verständnis von Staatsleistungen erzielen. Hingegen wurde keine für alle Beteiligten gangbare Gesamtlösung gefunden. Die Länder haben das Projekt auf sehr grundsätzliche Weise kritisiert und generelle Ablehnung signalisiert. Alle 14 betroffenen Bundesländer seien sich einig, "dass auf den aktuellen Vorhaben zur Ablösung der Staatsleistungen kein Segen liegt", äußerte etwa der Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei Jörg Mielke in einem öffentlichen Statement.

Seitens der Ampel-Fraktionen im Bundestag  besteht grundsätzliche Einigkeit das Thema aus der parlamentarischen Sphäre voranzutreiben und auf eine Umsetzung des Vorhabens hinzuwirken, auch wenn über die Details noch Klärungsbedarf besteht.

Der Gesetzentwurf aus der letzten Wahlperiode, und die Vorarbeit der AG beim BMI bieten eine gute Grundlage, das Vorhaben weiter voranzutreiben. Weil die Ergebnisse der AG nicht in die nächste Wahlperiode überführt werden können und ein jetziges Scheitern des Projekts die politische Umsetzungsmöglichkeit faktisch für Jahre „auf Null setzen“ dürfte und zudem langfristige Entwicklungen faire Rahmenbedingungen für die Ablösung sehr viel schwieriger machen, besteht akuter Handlungsbedarf. Die Ampelfraktionen sind nach meiner Information gewillt, das Projekt umzusetzen und hierzu mit den Ländern in Kontakt zu gehen. Es besteht eine hohe Bereitschaft, die Vorstellungen der Länder bei der Ausgestaltung des Grundsätzegesetzes miteinfließen zu lassen.

Nun sind die Länder am Zug. Ich bitte insoweit auch um Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Staatskanzleien, um dort die Bereitschaft zur Lösung dieser drängenden verfassungsrechtlichen Frage abzuklären.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Striegel

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